
Konditionen
Je nach Zusatzversicherung und Problemstellung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Dies variiert je nach Versicherungsvertrag, Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihr Zusatzversicherer. Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie. Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe www.opferhilfe-beiderbasel.ch ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.
Es ist auch möglich, die Kosten der Psychotherapie als Selbstzahlerinnen und Selbstzahler selbst zu tragen. Gerne gebe ich Ihnen nähere Auskunft zu den konkreten Tarifen der unterschiedlichen Angebote. Die Arbeit wird nach Zeitaufwand verrechnet. Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt und unangekündigtes Nichterscheinen wird mit vollem Ansatz berechnet.